Jugendschutzuntersuchungen

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zu Beginn der Berufsausbildung eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Wir benötigen dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein, der zuvor im Bürgerbüro abzuholen ist und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss. Gebühren für diese Untersuchung fallen nicht an.

J1-Jugendgesundheitsuntersuchung:

Diese Untersuchung ist für 12-14 jährige Jugendliche gedacht. Bestandteile der Untersuchung findest du unter unten genanntem Link. Diese Untersuchung ist freiwillig und selbstverständlich kostenfrei. Natürlich ist es uns bewußt, dass es in diesem Alter nicht leicht ist über sich und seinen Körper zu sprechen oder entsprechende Fragen zu stellen. Gebt bitte vorher an von wem (Mann/Frau/egal) ihr untersucht werden möchtet. Und bitte den Impfpass nicht vergessen.

Atteste:

Auf Wunsch erstellen wir Atteste und Bescheinigungen für Schule, Arbeitgeber, Ämter, Behörden, Sportvereine u.a. – z.T. als Selbstzahlerleistungen, wenn diese nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten sind.

www.bzga.de